Separates Gartengrundstück kann nicht selbstgenutzt werden

Wird von einem großen, selbstgenutzten Wohngrundstück ein Teil abgetrennt und verkauft, greift die Steuerbefreiung eines Spekulationsgewinns für selbstgenutzte Immobilien nicht.

Wer neben dem selbstgenutzten Haus eine große Freifläche hat, kann sich glücklich schätzen. Solange die Freifläche mit dem Gebäude verbunden ist und damit ebenfalls eigenen Wohnzwecken dient, zum Beispiel als Garten verwendet wird, gilt auch dafür die Steuerbefreiung eines Spekulationsgewinns, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Wenn aber ein Teil der Freifläche oder die gesamte Freifläche abgetrennt wird, damit sie separat vom Gebäude verkauft werden kann, entfällt der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang, der für die Steuerbefreiung notwendig ist. Der Bundesfinanzhof jedenfalls meint, dass ein unbebautes Grundstück mangels darauf befindlichem Gebäude nicht bewohnt werden kann und damit auch nicht unter die Steuerbefreiung fallen kann, selbst wenn es bis kurz vor dem Verkauf noch Teil des selbstgenutzten Eigentums war.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.