Selbständige und Unternehmer

Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann für eine Pensionszusage, die unter einem Vorbehalt steht, eine Rückstellung gebildet werden.
Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.



Steuerterminkalender