Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Personengesellschaften

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.

Nach der gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz können Wirtschaftsgüter in bestimmten Fällen zum Buchwert, also ohne Aufdeckung stiller Reserven, von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt werden. Das gilt sowohl für verschiedene Betriebsvermögen desselben Unternehmers als auch für einen Transfer innerhalb einer Personengesellschaft oder an eine andere Personengesellschaft, an der der Eigentümer beteiligt ist. Nicht erfasst vom Gesetz ist dagegen der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt sind.

Diese Regelungslücke hat das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrigen Verfassungsverstoß eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend ab 2001 eine entsprechende Neuregelung vorzunehmen, die auch solche Übertragungen erfasst. Bis zu dieser Neuregelung hat das Gericht angeordnet, dass die derzeitige gesetzliche Regelung mit der Maßgabe weiterhin anwendbar ist, dass sie auch für Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gilt.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.