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Verfassungsbeschwerde zur Doppelbesteuerung von Renten erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Leibrenten nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Urteilen in mehreren viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof 2021 darüber entschieden, wann eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt und dazu ein entsprechendes Berechnungsschema entwickelt. Gegen diese Entscheidung haben zwei der damaligen Kläger Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerden nun aber nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie seiner Meinung nach nicht substantiiert genug waren. Das Verfassungsgericht hat dabei aber besonders hohe Maßstäbe an die Begründung der Verfassungsbeschwerden gestellt und damit der Allgemeinheit letztlich einen Bärendienst erwiesen, weil nun weiter über eine vermeintliche oder tatsächliche Doppelbesteuerung von Leibrenten gestritten werden kann.
Steuerterminkalender
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember 2022 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 4. Quartal 2024.
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Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Dezember 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
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Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.