Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß

Nachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken.

Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist die Höhe der Aussetzungszinsen von monatlich 0,5 % verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Grundsatzurteil die Unvereinbarkeitserklärung hinsichtlich der Zinshöhe ausdrücklich auf Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beschränkt und eine Ausweitung auf andere Verzinsungstatbestände ausdrücklich abgelehnt, meint das Gericht. Anders als bei Erstattungs- und Nachzahlungszinsen haben die Steuerzahler bei den anderen Verzinsungstatbeständen grundsätzlich die Wahl, ob sie den Zinstatbestand verwirklichen und den gesetzlich geregelten Zinssatz hinnehmen oder ob sie die Steuerschuld tilgen und sich das Geld zur Begleichung der Steuerschuld anderweitig zu zinsgünstigeren Konditionen beschaffen.




Steuerterminkalender

10.07.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2025 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juni 2025 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 2. Quartal 2025.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juni 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.