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Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen Mängeln
Allein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen.
Rein formelle Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, meint das Finanzgericht Düsseldorf. Dafür braucht es zusätzlich materielle Fehler in der Buchführung, die nahelegen, dass die Buchführung oder die Aufzeichnungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich unrichtig sind. Im Streitfall hatte ein Einzelhändler die digitalen Einzelaufzeichnungen seiner Kassen nicht aufbewahrt, sondern nur die Tagesabschlussberichte. Das allein hätte nach Überzeugung des Gerichts dem Finanzamt noch keine Schätzungsbefugnis gegeben. Weil aber bei der Prüfung zusätzlich klar wurde, dass in der Buchhaltung nur die Einnahmen aus einer von zwei Kassen erfasst waren, durfte das Finanzamt am Ende trotzdem höhere Einnahmen schätzen.
Steuerterminkalender
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.
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Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.