- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige Einnahmen
Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.
Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Beteiligten eines juristischen Verfahrens abgewickelt werden, führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Diese Kapitalerträge müssen daher vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium hin. Die Zinsen sind in der Anlage KAP zu erfassen, soweit sie nicht mit anderen Einkunftsarten in Verbindung stehen und diesen zuzuordnen sind (z.B. bei gewerblichen Einkünften oder Vermietungseinkünften).
Steuerterminkalender
-
Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2023 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.
-
Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2025 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.
-
Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2025.
-
Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
-
Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.
-
Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.