Zugangserleichterung zur Kurzarbeit verlängert

Der Krieg in der Ukraine hat die Bundesregierung veranlasst, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis Ende September 2022 zu verlängern.

Die in der Pandemie geschaffenen Sonderregelungen für die Kurzarbeit sollten eigentlich Ende Juni auslaufen, weil die Zeit der Lockdowns zumindest vorerst vorbei ist. Das Bundeskabinett hat nun aber beschlossen, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 zu verlängern. Hintergrund ist der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Lieferkettenproblematik für einzelne Betriebe. Bis Ende September ist Kurzarbeit damit weiterhin bereits ab einem Arbeitsausfall für 10 % der Beschäftigten möglich. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30. Juni 2022 aus.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.