Aktive Rechnungsabgrenzung auch bei geringfügigen Beträgen

Auch für geringfügige Aufwendungen gibt es kein Wahlrecht zum Verzicht auf einen aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

In der Bilanz müssen Aufwendungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag mit einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die in der Jahresmitte bezahlte Jahresrechnung der Versicherung oder die Kfz-Steuer wären also beispielsweise nur zur Hälfte im laufenden Jahr als Betriebsausgabe abziehbar und zur anderen Hälfte erst im Folgejahr, wofür jeweils ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist.

Diesen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand müssen Unternehmen auch für Fälle von geringer Bedeutung in Kauf nehmen. Der Bundesfinanzhof ist nämlich davon überzeugt, dass sich weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten auf wesentliche Fälle entnehmen lässt. Damit widerspricht der Bundesfinanzhof sowohl dem Finanzgericht Baden-Württemberg, das in der Vorinstanz noch von einem Wahlrecht für Aufwendungen unterhalb der GWG-Grenze von damals 410 Euro ausging, als auch einer eigenen früheren Entscheidung, in der auch der Bundesfinanzhof noch von einem Wahlrecht ausging.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.