Erststudium nicht als Betriebsausgabe abziehbar

Für Betriebsausgaben gilt beim Abzug von Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium dasselbe wie bei Werbungskosten, nämlich dass die gesetzliche Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist.

Auch wenn das Studium der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient, sind die Ausgaben für ein Erststudium nur bis zu 4.000 Euro bzw. 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat den unbeschränkten Abzug als Betriebsausgabe mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung abgelehnt. Zwar hatten die Verfassungsrichter nur über den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern entschieden, aber angesichts der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundesfinanzhof auch von der Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung in Bezug auf die Betriebsausgaben eines (späteren) Unternehmers überzeugt.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.