Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten

Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.

In beinahe allen größeren Supermärkten gibt es im Eingangsbereich auch eine Bäckerei, die dort Backwaren verkauft. Werden die Backwaren auch zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, unterliegen die entsprechenden Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz, wenn für den Verzehr Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Diese Ansicht des Finanzamts hat das Finanzgericht Münster geteilt, allerdings hat die klagende Bäckerei Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Dieser hat nun das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, ob auch unter den recht simplen Verhältnissen des Angebots im Supermarkt eine vollwertige Restaurationsdienstleistung gegeben ist.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.