ElsterFormular ab 2020 nur noch eingeschränkt nutzbar

Die Software ElsterFormular wird ab 2020 von der Finanzverwaltung nicht mehr mit neuen Modulen für Eingabeformulare ausgestattet.

Die Finanzverwaltung hatte bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass die Software ElsterFormular letztmalig für die Erstellung der Steuererklärungen und (Vor-)Anmeldungen für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen wird. Das bedeutet nicht, dass die Software nun nicht mehr nutzbar wäre, sondern nur, dass für das Steuerjahr 2020 keine neuen Eingabeformulare in der Software mehr verfügbar sein werden. Als Alternative bietet die Finanzverwaltung die Website "Mein ELSTER" an, über die nicht nur Steuererklärungen, sondern auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche ans Finanzamt gesendet werden können.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.