Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer

Laut einer Umfrage hat sich die Grundsteuerbelastung durch die Grundsteuerreform für zwei Drittel der Immobilieneigentümer erhöht.

Ab diesem Jahr müssen Immobilieneigentümer die neue Grundsteuer zahlen, die sich nach den Änderungen durch die Grundsteuerreform ergibt. Wie der SPIEGEL berichtet, hat eine Umfrage unter rund 46.000 Immobilieneigentümern ergeben, dass zwei Drittel der Befragten nun mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher. Etwas mehr als ein Viertel zahlt weniger und für 6,8 % hat sich der Grundsteuerbetrag kaum verändert.

Wie repräsentativ die Umfrage ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Fest steht aber, dass die Mehrbelastung sehr vom jeweiligen Bundesland abhängt, was einerseits an unterschiedlichen Immobilienbeständen und andererseits an den von Bundesland zu Bundesland variierenden Regelungen liegt. Daneben können auch die Kommunen die Höhe beeinflussen, wenn sie den Hebesatz so wählen, dass das Grundsteueraufkommen höher ausfällt als vor der Reform. Unter den Befragten war die durchschnittliche Mehrbelastung in Berlin mit 116,8 % am höchsten und in Schleswig-Holstein mit 54,7 % am niedrigsten.




Steuerterminkalender

10.06.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Mai 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.

10.07.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2025 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juni 2025 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 2. Quartal 2025.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juni 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.