Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten

Auch wenn die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio notwendig ist, um an einem dort angebotenen medizinisch notwendigen Training teilzunehmen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine zwangsläufige Ausgabe und sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Sowohl die Tatsache, dass die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht gezielt der Heilung oder Linderung von Krankheiten dient als auch der Umstand, dass das Mitglied die Möglichkeit hat, das Leistungsangebot jenseits des medizinisch indizierten Funktionstrainings zu nutzen, sprechen gegen eine steuerliche Berücksichtigung.




Steuerterminkalender

10.06.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Mai 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.