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Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
Die Steuerklassen III und V sollten in dieser Legislaturperiode durch das Faktorverfahren ersetzt werden, doch es gibt nach wie vor keine Details, wann und in welcher Form dies geschehen könnte.
Im vergangenen Jahr haben rund 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt. Weil aber im Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV) die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute oder Lebenspartner verteilt wird, hat die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen und für Paare nur noch das Faktorverfahren zu verwenden. Dazu soll das Faktorverfahren vereinfacht, weiterentwickelt und weitgehend automatisiert werden. Auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hat die Bundesregierung allerdings mitgeteilt, dass sie noch keine Angaben über Details zur geplanten Abschaffung machen kann, weil die Beratungen dazu nach wie vor andauern. Damit ist auch der Zeitplan für die Änderung weiterhin offen.
Steuerterminkalender
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Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.
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Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2025 bei Monatszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Mai 2025 bei Monatszahlern.
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Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Mai 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.