Pensionszusage unter Vorbehalt ist schädlich für Rückstellungen

Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann für eine Pensionszusage, die unter einem Vorbehalt steht, eine Rückstellung gebildet werden.

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, nach dem die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung reduziert oder entzogen werden kann, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit, eine Rückstellung für die Pensionszusage zu bilden. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass unter diesen Voraussetzungen die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig ist, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Reduzierung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet. Uneingeschränkte Widerrufsvorbehalte, hinsichtlich deren Zuordnung Zweifel bestehen und deren arbeitsrechtliche Anerkennung dem Grunde und dem Umfang nach nicht von vorneherein eindeutig zu bejahen ist oder deren Gültigkeit und Reichweite im Einzelfall noch nicht den Arbeitsgerichten vorgelegt wurden, sind hingegen schädlich.




Steuerterminkalender

12.05.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für April 2025 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April 2025 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für April 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.

15.05.25
Steuern und Abgaben
  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 2. Quartal 2025.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.