Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege

Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.

Die Finanzverwaltung hat eine neue App unter dem Namen MeinELSTER+ entwickeln lassen, die ab Ende Februar für iOS und Android bereitstehen soll. Die App soll vor allem das Belegsammeln für die Steuererklärung vereinfachen und erlaubt daher, Rechnungen nach Erhalt zu fotografieren. Die Belege können dann in Kategorien einsortiert werden, sodass bei der Erstellung der Steuererklärung nur die jeweils relevanten Belege angezeigt werden. Eine Texterkennung soll außerdem relevante Werte aus dem Beleg direkt herausziehen.

Die Kopplung der App mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich. Die Belege können dadurch auch über das ELSTER-Onlineportal verwaltet werden. Der Datenschutz ist gewährleistet, denn das Finanzamt kann auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege aber zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Weitere Verbesserungen der App sind bereits geplant.




Steuerterminkalender

12.05.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für April 2025 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April 2025 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für April 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.

15.05.25
Steuern und Abgaben
  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 2. Quartal 2025.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

10.06.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 2. Quartal 2025 ist fällig.

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Mai 2025 bei Monatszahlern.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Mai 2025 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.