
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Wertveränderung bei Fremdwährungsdarlehen
Für ein unbefristetes Fremdwährungsdarlehen können Wertveränderungen durch Kursschwankungen ab 10 % bilanzwirksam berücksichtigt werden.
Bei einem unbefristeten Darlehen in einer anderen Währung ist eine voraussichtlich dauerhafte Wertveränderung anzunehmen, wenn sich der Wechselkurs für einen Bilanzstichtag um mindestens 20 % oder für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage um mindestens 10 % verändert hat. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit dieser Begründung einem Unternehmen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, nachdem das Unternehmen für ein Darlehen in Schweizer Franken eine Teilwertzuschreibung wegen des gestiegenen Wechselkurses vorgenommen hatte.
[xyz-ips snippet="termine"]
