Erbschaft und Schenkung

Im Jahr 2024 sind sowohl die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuereinnahmen angestiegen und haben zusammen genommen einen neuen Rekordwert von 13,3 Mrd. Euro erreicht.
Eine pauschale Abfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche unterliegt regelmäßig der Schenkungsteuer.
Auch wenn der spätere Erbe während eines langwierigen Erbstreits noch keinen Zugriff auf den Nachlass hat, muss er Nachzahlungszinsen zu den Steuern auf die Erträge leisten, sobald diese zugeordnet werden können.
Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.
Sofern sich ein marktüblicher Vergleichszinssatz für die Bewertung der Schenkungsteuer bei einem zinslosen oder niedrig verzinsten Darlehen bereits aus anderen Quellen ergibt, ist der Darlehensnehmer nicht verpflichtet, diesen selbst nachzuweisen.



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