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Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Wenn sich eine Generalsanierung über viele Jahre hinzieht, darf das Finanzamt zu Recht eine Einkünfteerzielungsabsicht verneinen und damit den Werbungskostenabzug ablehnen.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Einen Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen hat der Eigentümer dann nicht selbst zu verantworten, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt.
Die Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können.
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