
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Selbständige und Unternehmer
Unternehmer oder Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können bei den meisten Krankenkassen momentan formlos eine Stundung der Beiträge beantragen.
Die Bundesländer stellen online Antragsformulare für Soforthilfe und Steuerstundungen sowie weitere Informationen bereit.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
