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Umsatzsteuer
Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Das Bundesfinanzministerium hat zur Angabe des Lieferzeitpunktes in Rechnungen Stellung genommen.
Die Abfindung aus einem Auflösungsvertrag unterliegt als sonstige Leistung der Umsatzsteuer, weshalb manchmal eine Abfindung für eine fristlose Kündigung günstiger ist.
Die Oberfinanzdirektion Hannover hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankenbeförderungen Stellung genommen.
