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Existenzgründer
Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist.
Ein als Liebhaberei geführter Betrieb behält diesen Status nicht automatisch auf Dauer, wenn später wesentlich höhere Einnahmen entstehen.
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.
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