Musterklagen zur Grundsteuer

Mit einem Gutachten wollen der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund in mehreren Musterverfahren die Verfassungswidrikeit der neuen Grundsteuer in vielen Bundesländern nachweisen.

Ein Gutachten über das Bundesmodell der Grundsteuer im Auftrag des Bundes der Steuerzahler kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Das Gutachten dient nun als Grundlage für die Musterklagen, die der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus & Grund gegen das Bundesmodell anstrengen will. Das Gutachten nennt gleich mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells, das in elf Ländern gilt. Diese sind teilweise auch auf die Modelle anderer Bundesländer übertragbar, in denen zum Teil ebenfalls Musterklagen von den Verbänden gegen die jeweiligen Landesregelungen betrieben werden.

Da die Grundlagenbescheide für die neue Grundsteuer in der Regel weiterhin ohne Vorläufigkeitsvermerk ergehen, müssen Immobilieneigentümer die Festsetzung selbst per Einspruch offen halten, wenn sie von einem späteren Urteil profitieren wollen. Das Thüringer Finanzministerium hat schon darauf hingewiesen, dass bei den Finanzämtern immer mehr Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide zur Grundsteuer eingehen, meist aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.