Deutlicher Rentenanstieg führt mehr Rentner in die Steuerpflicht

Auch in diesem Sommer werden die Renten wieder sehr deutlich steigen, sodass weitere Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein werden.

Inzwischen steht fest, dass die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Ländern um 5,86 % steigen wird. Damit gilt in West und Ost erstmals ein gleich hoher Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Der Rentenanstieg liegt damit aber zumindest in Ostdeutschland auch über dem prozentualen Anstieg des steuerfreien Grundfreibetrags, der für 2023 um 5,4 % gestiegen ist, zumal Rentenanpassungen voll steuerpflichtig sind und die Rentenanpassung 2022 noch höher ausgefallen war (5,35 % im Westen, 6,12 % im Osten). Das hat zur Folge, dass viele Rentner für 2023 erstmalig eine Steuererklärung werden abgeben müssen.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.