Betrugsversuch mit gefälschten E-Mails zu Steuerguthaben

Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor eine Welle von gefälschten E-Mails zu vermeintlichen Steuerguthaben, mit denen Zugangsdaten der Empfänger erbeutet werden sollen.

Immer wieder gibt es Versuche, arglose Bürger mit gefälschten E-Mails zur Preisgabe privater Daten und Passwörter zu verleiten. Neben vorgeblichen E-Mails von verschiedenen Banken gibt es auch immer wieder Phishing-Mails, die vermeintlich von den Steuerbehörden stammen. Aktuell weist die Thüringer Finanzverwaltung darauf hin, dass derzeit Betrüger E-Mails im Namen des Bundesministeriums für Finanzen versenden. Darin wird behauptet, ein Erstattungsbetrag warte noch auf den Steuerzahler. Um diesen zu erhalten, soll sich der Empfänger unter einem in der E-Mail angegebenen Link verifizieren. Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, die per E-Mail geforderte Verifizierung durchzuführen. Die Steuerverwaltung sendet niemals persönliche Steuerdaten oder Steuerbescheide als E-Mail-Anhang. Zahlungsaufforderungen durch das Finanzamt werden ausschließlich per Post oder über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto versandt. Auch Mitteilungen über Erstattungsbeträge werden nur auf diesem Wege versandt.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.