Sachbezugswerte für 2023

Durch die aktuell sehr hohe Inflationsrate fällt die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte diesmal sehr hoch aus.

Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2023 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2021 bis Juni 2022 angepasst, und entsprechend groß fällt die Anpassung aus. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 6,7 %, bei Unterkünften sogar stolze 10,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2023 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 265 Euro (2022: 241 Euro) oder täglich 8,83 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 9,60 Euro (2022: 9,00 Euro), davon entfallen 2,00 Euro auf ein Frühstück und je 3,80 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 288 Euro (bisher 270 Euro; Frühstück 60 statt 56 Euro, Mittag- und Abendessen 114 statt 107 Euro).




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.