Höhere Jahresgebühr für das Transparenzregister ab 2022

Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen.

Im letzten Jahr hat sich der Kreis der Unternehmen und Organisationen, die zu einer Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind, drastisch erweitert. So läuft beispielsweise für GmbHs, UGs und Partnerschaftsgesellschaften die Frist zur Eintragung Ende Juni 2022 aus. Verbunden mit dieser neuen Eintragungspflicht ist eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die betroffenen Unternehmen. Während die Jahresgebühr 2020 noch bei 4,80 Euro lag, darf der Bundesanzeiger für 2021 schon 11,67 Euro und ab 2022 sogar 20,80 Euro pro Jahr berechnen. Immerhin führen zusätzliche Änderungen der Eintragungen innerhalb eines Jahres nicht zu weiteren Gebühren.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.