Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage

Aus den Kosten für eine notwendige Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Wenn die Installation einer Photovoltaikanlage zu einem Dachschaden führt, ist die steuerliche Behandlung der anschließenden Reparatur nicht ganz einfach. In Bezug auf die Umsatzsteuer hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass kein Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Handwerkerleistungen möglich ist. Das Gericht folgt dem Argument des Finanzamts, dass der Anteil der unternehmerischen Verwendung der Reparaturen nach der Gesamtnutzung des Gebäudes zu beurteilen sei, und da diese weniger als 10 % betrage, komme ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht.

Das Urteil ist jedoch in mehrerlei Hinsicht problematisch. Dazu gehört die Tatsache, dass das Gesetz einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs nur für überwiegend nichtunternehmerisch genutzte Gegenstände regelt, nicht aber für sonstige Leistungen wie im Fall einer reinen Reparatur. Außerdem ist auch ein anderer Aufteilungsmaßstab als der Umsatzschlüssel für das Gebäude als Ganzes denkbar. Daher muss der Bundesfinanzhof sich den Fall nochmals in der Revision ansehen.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.