Länder halten an Härtefallregelungen für Kassenumrüstung fest

Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für eine verspätete Umrüstung der Kassen mit einer TSE durch die Bundesländer hat das Bundesfinanzministerium mit Ablehnung reagiert und seine Deadline am 30. September 2020 bekräftigt. Daraufhin haben die Länder erklärt, auch weiterhin an ihren Härtefallregelungen mit einer Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 unter bestimmten Voraussetzungen festhalten zu wollen, um eine Vielzahl von Einzelanträgen zu vermeiden. Mehrere Bundesländer haben dabei auch erklärt, dass ihre Härtefallregelung im Einklang mit der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums stünde. Es ist zu hoffen, dass dies das letzte Kapitel im unrühmlichen Streit zwischen Bund und Ländern ist, der auf dem Rücken der Corona-geplagten Dienstleister und Einzelhändler ausgetragen wurde.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.