Reform der Kfz-Steuer in Arbeit

Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.

Der Bundestag hat im September eine Reform der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem sollen ab 2021 neue Autos mit hohem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden. Dazu wird ein progressiver CO2-Tarif für Pkw mit Verbrennungsmotor eingeführt. Bereits zugelassene Autos sind von dieser Änderung nicht betroffen.




Steuerterminkalender

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.